Default message
METHYLTRICHLORSILAN - UN 1250 - Gefahrnr. X338 - ERICard-Nr. 3-40 - UN1250
Stoff | METHYLTRICHLORSILAN |
UN-Nummer | 1250 |
Gefahrnummer | X338 |
ADR-Gefahrzettel | + |
ADR-Klasse | 3 |
Klassifizierungscode | FC |
Verpackungsgruppe | II |
ERI-Card | 3-40 |
Unfall-Hilfeleistung
Leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend
1. Eigenschaften.
Entwickelt gefährliche Dämpfe.
-
Ätzend, kann Haut, Augen und Atemwege schädigen.
Heftige Reaktion mit Wasser, unter Bildung gefährlicher Gase.
2. Gefahren.
Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
Entwickelt ätzende und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Kann Metalle angreifen, hierbei Wasserstoffgas entwickeln und mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
Lecks wenn möglich schließen.
Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
-
Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
Flüssigkeit mit trockenem Sand oder anderen geeigneten trockenen Materialien aufnehmen.
Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
5. Erste Hilfe.
Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
Quelle und Copyright