Default message
METHYLAL - UN 1234 - Gefahrnr. 33 - ERICard-Nr. 3-09 - UN1234
Unfall-Hilfeleistung
Leicht entzündbarer flüssiger Stoff
1. Eigenschaften.
Entwickelt gefährliche Dämpfe.
-
Gefährlich für Augen und Atemwege.
Mischbar mit Wasser (mehr als 10%) oder schwerer als Wasser.
2. Gefahren.
Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
Kann narkotisch wirken und zu Bewußtlosigkeit führen.
3. Persönlicher Schutz.
Umluftunabhängiger Atemschutz
Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
Lecks wenn möglich schließen.
Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
-
Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit alkoholbeständigem
Schaum abdecken.
Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
Behälter mit Wasser kühlen.
Mit alkoholbeständigem
Schaum löschen, sonst mit Sprühstrahl oder Pulver, danach mit
Schaum abdecken.
Nicht mit Vollstrahl löschen.
Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
-
5. Erste Hilfe.
Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen.
Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten.
Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete
Temperaturklasse achten. Mindestens T3 !
Mineralölbeständige Ausrüstung einsetzen.
Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser abspülen.
Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
Quelle und Copyright