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MERCAPTANE, FLÜSSIG, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G. oder MERCAPTANE, MISCHUNG, FLÜSSIG, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G. - UN 1228 - Gefahrnr. 336 - ERICard-Nr. 3-17 Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist - UN1228
MERCAPTANE, FLÜSSIG, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G. oder MERCAPTANE, MISCHUNG, FLÜSSIG, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G. - UN 1228 - Gefahrnr. 336 - ERICard-Nr. 3-17 Wählen Sie diesen Eintrag, wenn zwei Stoffe die gleiche UN-Nummer haben und sich in der Gefahrnummer unterscheiden und Ihnen diese nicht bekannt ist - UN1228
Stoff | MERCAPTANE, FLÜSSIG, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G. oder MERCAPTANE, MISCHUNG, FLÜSSIG, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G. |
UN-Nummer | 1228 |
Gefahrnummer | 336 |
ADR-Gefahrzettel | + |
ADR-Klasse | 3 |
Klassifizierungscode | FT1 |
Verpackungsgruppe | II |
ERI-Card | 3-17 |
Unfall-Hilfeleistung
Leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig
1. Eigenschaften.
Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
Entwickelt gefährliche Dämpfe.
Giftig bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt.
-
Nicht oder nur teilweise mischbar mit Wasser (weniger als 10%), leichter als Wasser.
2. Gefahren.
Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
Entwickelt giftige und reizende Dämpfe, auch im Brandfall.
Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
3. Persönlicher Schutz.
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
Lecks wenn möglich schließen.
Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
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Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit
Schaum abdecken.
Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
Dämpfe mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
Behälter mit Wasser kühlen.
-
Nicht mit Wasser löschen.
Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
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5. Erste Hilfe.
Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.
Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden. Beatmungsgeräte anwenden.
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten.
Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete
Temperaturklasse achten. Mindestens T3 !
Mineralölbeständige Ausrüstung einsetzen.
Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug, kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser/Seifenlösung abspülen.
Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
Quelle und Copyright