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Gefahren- und Absperrbereich

Gefahren- und Absperrbereich

Bei allen ABC-Einsätzen Gefahren- und Absperrbereich bilden.

zu treffende Maßnahmen

  • Bei unbekanntem Stoff vorerst folgene Abstände festlegen: Anpassung, sobald nähere Informationen zum Stoff vorliegen.
    • Gefahrenbereich: 50 Metern Radius. Bei Einsatzstellen in Gebäuden ohne Gefährdung der Umgebung endet der Gefahrenbereich 5 Meter vor dem Gebäude.
    • Absperrbereich: 100 Metern Radius.
    • Anpassungen durch Meteorologische (Wind, Regen, …) und Topographische (Geländeoberfläche, …) Einflüsse vornehmen
    • Bei Verdacht auf Kontamination weiterer Bereiche Gefahrenbereich entsprechend ausdehnen.
    • Bei Explosions- oder Zerknallgefahr ist der Gefahren- und Absperrbereich erheblich zu vergrößern.
  • Gefahrenbereich:
    • Zutritt nur für Einsatzkräfte unter persönlicher Sonderausrüstung
    • Festlegen, Markieren und Sichern ist Aufgabe der Feuerwehr
    • Essen, Trinken und Rauchen ist im Gefahrenbereich untersagt
  • Absperrbereich:
    • Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte.
    • Markieren und Sichern im Regelfall durch die Polizei.

Quellenangabe

  • FwDV 500, Version 2012

Stichwörter

gefaehrliche_stoffe_gueter/allgemein/gefahrenbereich.txt · Zuletzt geändert: 2019/06/06 09:21 (Externe Bearbeitung)