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Verbrennung
zu treffende Maßnahmen
auf Eigensicherung achten (z.B. Unfallursache
Stromunfall?)
schnellstmöglich mit Wasser, Feuerlöscher, Decke oder notfalls durch Ausrollen löschen (siehe auch
Personenbrand)
brennende oder glühende Kleiderreste entfernen, wenn sie sich noch nicht mit der Haut verbunden haben. Verklebte Stellen mit Kleiderschere ausschneiden.
Betroffenen Bereich ggf. kühlen (siehe nächsten Abschnitt)
Wunde locker mit Brandwundenverbandtuch verbinden, keine Spezialverbände erforderlich!
Kühlen
Kühlung mit Leitungswasser (ca. 20 °C) nur bei kleineren Verbrennungen (bis ca. 5% der Körperoberfläche) zum Zweck der Schmerzbekämpfung. Größere Verbrennungen nach dem Ablöschen NICHT kühlen!
Größe der Handinnenfläche der Person entspricht 1% der Körperoberfläche
nur kühlen wenn Patient über deutliche Schmerzen klagt. Nicht bei Bewusstlosen kühlen!
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bei Kindern nur Extremitäten kühlen, bei mehreren Bereichen abwechselnd! Erhöhte Gefahr der Unterkühlung!
Die Kühlung dient rein der Schmerzbekämpfung, Gewebe kann dadurch nicht gerettet werden!
Quellenangabe