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KFZ im Wasser
zu treffende Maßnahmen
Schiffsverkehr einstellen. Dafür ggf. nahe Brücken mit Warnposten besetzen. Information an zuständige Behörde z.B. Oberhafenamt, Wasserschutzpolizei, Gewässeramt o.ä.
bei vermissten Personen keine Rettungsversuche durch „normale“ Einsatzkräfte mit Atemschutzgerät o.ä.; Eintreffen der Taucherstaffel abwarten
Überprüfung auf auslaufende Betriebsmittel
Kleinboote oder Löschboote im Vorfeld in die Alarmrolle einplanen
besondere Gefahren
Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise
Ordnung des Raumes
Taucher
Lageeinweisung für den TEF (Taucheinsatzführer), Übernahme des Einsatzabschnitt „Wasser“ durch den TEF der Tauchergruppe
Für Taucher Einstiegspunkt ins Gewässer mittels
Steckleiter herstellen
bei Dunkelheit Einstiegspunkt ausleuchten
evtl. Zusatzausrüstung nachalarmieren z.B.: Sidescansonar, Tauchgerät mit LVO (Oberflächenversorgtes Tauchgerät), Luftheber o.ä.
Unfallfahrzeug
Bei den meisten neueren Fahrzeugen funktionieren Licht, elektr. Fensterheber u.ä. auch noch einige Zeit nach Versinken des Fahrzeugs. Ggf. kann die Position des Fahrzeugs unter Wasser an noch leuchtenden Scheinwerfern erkannt werden.
Sonderfall Elektrofahrzeug
Bei Elektrofahrzeugen besteht keine elektrische Gefahr. Es kann eine Elektrolyse stattfinden.
Wenn möglich Hochvoltanlage abschalten.
Quellenangabe
Lehrgangsinhalte B3-Lehrgang (2013) an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie
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FwDv 8 Tauchen
Lehrgangsinhalte Feuerwehrtaucherlehrgang Stufe 3, BF Hamburg